Sie wollen ein Unternehmen gründen? Sie planen für Ihr Unternehmen eine Umstrukturierung oder wollen es verkaufen? Sie wollen die Nachfolge für Ihr Unternehmen regeln?

Ihr Notar ist für diese und weitere Fragen rund um Ihr Unternehmen der richtige Ansprechpartner. Wir kommen nicht erst ins Spiel, wenn es um die Beurkundung der erforderlichen Rechtsgeschäfte und die Anmeldung zum Handelsregister geht, sondern stehen Ihnen von dem ersten Gedanken an die Gründung eines Unternehmens an bis zum Verkauf oder zum Übergang auf die nachfolgende Generation als kompetente Berater zur Seite – gerne auch in Zusammenarbeit mit ihrem persönlichen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Gründung

Der Laie ist meist überrascht über die rechtliche Situation und kann damit selbst nicht richtig umgehen.

Die erste und wohl schwierigste Frage für jeden Gründer ist die der richtigen Rechtsform für das Unternehmen. Wie viele Personen sollen an dem Unternehmen beteiligt sein? Soll die Haftung für die hinter dem Unternehmen stehenden Personen beschränkt werden? Wie viel Kapital kann oder will ich für die Gründung aufbringen? Ist eine Rechtsform steuerlich für mein Unternehmen günstiger als eine andere? Bei der Wahl der Rechtsform müssen viele unterschiedliche Aspekte gegeneinander abgewogen werden. Ihr Notar bespricht diese Aspekte mit Ihnen und findet die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform.

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Rechtsformen:

• Eingetragener Kaufmann (auch e.K. oder Einzelkaufmann genannt)
◦ Einzelunternehmen
◦ Kein Gesellschaftsvertrag erforderlich
◦ Eintragung im Handelsregister
◦ Persönliche Haftung des Unternehmers

• Offene Handelsgesellschaft (OHG)
◦ Mehrere Gesellschafter
◦ Meistens mit Gesellschaftsvertrag, aber flexible Gestaltung
◦ Eintragung im Handelsregister
◦ Persönliche Haftung
◦ Gewinne und Verluste steuerlich bei den Gesellschaftern

• Kommanditgesellschaft (KG) oder GmbH & Co. KG
◦ Mehrere Gesellschafter
◦ Mit Gesellschaftsvertrag, aber flexible Gestaltung
◦ Eintragung im Handelsregister
◦ Persönliche Haftung nur für ausgewählte Gesellschafter (Komplementär)
◦ Keine persönliche Haftung für die anderen Gesellschafter (Kommanditisten)
◦ Bei GmbH & Co. KG: keine persönliche Haftung der Unternehmer selbst
◦ Gewinne und Verluste steuerlich bei den Gesellschaftern

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
◦ Ein oder mehrere Gesellschafter
◦ Mit Gesellschaftsvertrag nach gesetzlichen Vorgaben
◦ Eintragung im Handelsregister
◦ Keine persönliche Haftung
◦ Stammkapital bei GmbH mindestens 25.000 Euro / bei UG (haftungsbeschränkt) mindestens 1 Euro
◦ Gewinne und Verluste steuerlich auf Ebene der GmbH, erst bei Ausschüttung steuerlich bei Gesellschafter
◦ Buchführungs- und Bilanzierungspflichten

• Weitere Rechtsformen:
◦ Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
◦ Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
◦ Aktiengesellschaft (AG)
◦ Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
◦ eingetragene Genossenschaft (eG)

Die Firma des Unternehmens ist eine entscheidende Frage. Sie kann maßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens sein. Die Namensgebung sollte deshalb wohlüberlegt sein.

Dabei sind verschiedene rechtliche Vorgaben einzuhalten. Zum Beispiel:

Die Rechtsform des Unternehmens muss erkennbar sein.
Beispiel: Peter Müller als eingetragener Kaufmann muss sich „Peter Müller eingetragener Kaufmann“ oder „Peter Müller e.K.“ nennen.

Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein.
Beispiel: Ein Autohändler kann sich nicht Bootsverleih GmbH nennen.

Die Firma muss sich von anderen Firmen in der Nähe unterscheiden.
Beispiel: In Koblenz gibt es eine Paradiso GmbH. Ein neues Unternehmen darf dann nicht Paradisu GmbH heißen.

Diese und weitere rechtliche Vorgaben für die Firma Ihres Unternehmens prüft Ihr Notar für Sie.

Der Ablauf der Gründung unterscheidet sich je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden. In der Regel wird Ihr Notar vorab mit Ihnen besprechen, was Sie sich für Ihr Unternehmen vorstellen. Dann beauftragen Sie Ihren Notar mit der Erstellung von Entwürfen. Sie teilen Änderungs- und Ergänzungswünsche rechtzeitig mit und vereinbaren dann einen Termin zur Beurkundung und/oder zur Beglaubigung einer Handelsregisteranmeldung. Nach dem Termin kümmert Ihr Notar sich um die ggf. notwendige Eintragung im Handelsregister. Den typischen Ablauf einer GmbH-Gründung finden Sie hier.

Hier finden Sie den Fragebogen zur Gründung einer GmbH / UG.

Die Höhe der Notarkosten für die Gründung eines Unternehmens ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgeschrieben. Über die Kosten kann daher keine Vereinbarung getroffen werden. Welche Kosten für die Gründung Ihres Unternehmens beim Notar anfallen, hängt von vielen Faktoren (z.B. Rechtsform, Höhe der Einlageverpflichtungen) ab. Zum Beispiel ist die Gründung einer OHG deutlich günstiger als die Gründung einer GmbH. Für eine Auskunft über die Höhe der Kosten in Ihrem Einzelfall fragen Sie daher Ihren Notar.

Änderungen

Grundsätzlich gilt, dass bei allen Änderungen, die Eintragungen im Handelsregister betreffen, der Gang zum Notar notwendig wird. Dazu gehören zum Beispiel

• Änderungen in der Geschäftsführung
• Erteilung und Widerruf von Prokura
• Änderung der Firma
• Änderung des Unternehmenssitzes oder der inländischen Geschäftsanschrift
• Errichtung von Zweigniederlassungen
• Änderung der Gesellschafter
• Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Ob die jeweilige Änderung zum Handelsregister angemeldet werden muss, hängt auch von der Rechtsform des betroffenen Unternehmens ab.

Ihr Notar kann Ihnen schnell Auskunft geben, ob bei der von Ihnen geplanten Änderung Handlungsbedarf besteht. Er berät Sie umfassend über die mit der Änderung verbundenen Konsequenzen.

Wenn eine Änderung im Handelsregister eingetragen werden muss, entwirft Ihr Notar für Sie eine Anmeldung zum Handelsregister und teilt Ihnen mit, wer diese unterzeichnen muss. Die Unterschrift unter der Handelsregisteranmeldung wird vom Notar notariell beglaubigt. Im Anschluss reicht Ihr Notar die Anmeldung auf elektronischem Weg beim Handelsregister ein und prüft nach der Eintragung, ob diese auch richtig ist.

Die Höhe der Notarkosten für die Anmeldung beim Handelsregister ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgeschrieben. Über die Kosten kann daher keine Vereinbarung getroffen werden. Welche Kosten für die Anmeldung beim Handelsregister beim Notar anfallen, hängt davon ab, was angemeldet werden soll. Für eine Auskunft über die Höhe der Kosten in Ihrem Einzelfall fragen Sie daher Ihren Notar.

Umstrukturierungen und Verkauf

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen oder ins Ausland expandieren? Sie wollen Investoren oder Mitarbeiter an Ihrem Unternehmen beteiligen? Sie wollen sich an einem anderen Unternehmen beteiligen? Sie glauben, Ihr Unternehmen könnte steuerlich besser aufgestellt sein? Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen?

Es kann viele unterschiedliche Gründe geben, eine Umstrukturierung oder einen Verkauf Ihres Unternehmens ins Auge zu fassen. Egal ob Anteilskaufvertrag, Umwandlungen wie Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung oder andere Formen der Umstrukturierung Ihres Unternehmens, Ihr Notar steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Für viele dieser Maßnahmen ist wegen ihrer Komplexität der Gang zum Notar sogar gesetzlich zwingend vorgesehen. So zum Beispiel für den Verkauf von Anteilen an einer GmbH oder die Verschmelzung einer GmbH auf eine andere. Aber auch, wenn die Beurkundung nicht zwingend ist (z.B. beim Verkauf von Anteilen an einer OHG oder KG), können Sie die Betreuung durch Ihren Notar in Anspruch nehmen. Ihr Notar bietet Ihnen eine individuelle Beratung und eine rechtssichere Gestaltung.

Unternehmensnachfolge

Viele Unternehmer beginnen ab einem gewissen Alter mit der Planung, wie es nach Ihrem Ausscheiden mit Ihrem Unternehmen weitergeht. Aber auch ein junger Gründer sollte sich nicht davor verschließen, bereits jetzt Vorsorge für den Ernstfall zu treffen.

In manchen Fällen kann auch die Unternehmensnachfolge in einem eigenhändigen Testament geregelt werden. Eine Beratung durch Ihren Notar ist aber dringend zu empfehlen. Häufig müssen die Regelungen im Testament auf den jeweiligen Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden. Außerdem müssen wichtige steuerliche Fragen berücksichtigt werden.

Gegebenenfalls muss Ihr Unternehmen für eine optimale Gestaltung der Nachfolge erst umstrukturiert werden.

• Wer soll mein Nachfolger sein? Sind die Kinder bereit und in der Lage, das Ruder im Unternehmen zu übernehmen? Oder ist vielleicht der langjährige leitende Mitarbeiter der Richtige, um das Unternehmen in die Zukunft zu führen?
• Wenn nur ein Kind die Nachfolge übernehmen soll, sollen die anderen Kinder einen Ausgleich erhalten?
• Wie soll der Übergang auf die nächste Generation aussehen? Will ich sofort das Ruder übergeben oder noch für eine gewisse Zeit eingebunden sein? Soll das Unternehmen schon zu Lebzeiten übertragen werden? Nützliche Informationen zur Schenkung und zur sogenannten vorweggenommenen Erbfolge finden Sie hier.
• Muss ich eine ausreichende Versorgung für mich und meine Familie aus dem Unternehmen sicherstellen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer www.notar.de unter „Themen“ und auf den Seiten Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).